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Schulordnung, aktualisiert September 2009

Im Bewusstsein, dass eine Gemeinschaft von Menschen nur dann auf Dauer bestehen kann, wenn sie sich selbst feste Werte und Regeln gibt, wird diese Schulordnung erstellt. Zu den verbindlichen Werten, die das Zusammenleben bedingen, gehören Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, gegenseitige Rücksichtnahme, Freundlichkeit und Pünktlichkeit. Für ein gutes Schulklima, die Erhaltung der Schuleinrichtungen und den Schutz aller am Schulleben beteiligten Personen sind Lehrer, Schüler und Eltern verantwortlich. Nur gemeinsam können sie das Engagement für die Schule und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung entwickeln und fördern.
(Bezeichnungen wie Lehrer, Schüler usw. sind hier aus Gründen der einfacheren, komprimierten Formulierung neutral und auf den Menschen bezogen gehalten, nicht aber geschlechtsspezifisch gemeint.)
I. Allgemeine Regelungen
  1. Das Schulgelände besteht aus den Schulgebäuden, dem Schulhof, den Parkplätzen, dem angrenzenden Gartengelände, dem Gelände bis zum Eingangstor und den Sportanlagen.
    Der Schulhof endet unterhalb der "Seufzerbrücke" und darf von den Schülern im Regelfall nur mit Erlaubnis des Lehrers, nach Unterrichtsende oder für den Sportunterricht verlassen werden. Die Bereiche vor den Hauseingängen müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben.
    Rollschuhlaufen, Skateboard- und Kickboardfahren, sowie das Tragen von Schuhen mit integrierten bzw. nachträglich umgeschnallten Rollen, Schlindern und Schneeballwerfen sind auf dem Schulgelände untersagt.
  2. Alle Mitglieder der Schulgemeinde sind für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verantwortlich, die Klassen insbesondere für ihre Räume.
    Darüber hinaus sorgt jeweils ein spezieller Ordnungsdienst der Jahrgangsstufen 6 bis 12 für die Sauberkeit im Schulgebäude und in den Gängen des Schulgebäudes, auf dem Schulhof mit seinen Randgebieten, auf dem Schülerparkplatz und auf dem Weg zur Sporthalle.
    Alle Klassen und Kurse richten einen Ordnungsdienst (2 Schüler) ein. Seine Aufgaben werden mit dem jeweiligen Klassen- bzw. Kurslehrer besprochen.
    Walkmen, Handys, MP3- und CD-Player oder vergleichbare elektronische Kommunikationsmedien müssen während der Unterrichtszeit ausgeschaltet und im Schulranzen abgelegt sein. Oberstufenschüler dürfen elektronische Kommunikationsmedien in ihren Aufenthaltsräumen nutzen. Handys dürfen in der Schule nur nach Absprache mit einem Lehrer eingeschaltet werden. Die Unterrichtszeit umfasst den Zeitraum von 7.45 Uhr bis 16.55 Uhr.
  3. Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule kommen, stellen ihre Räder in den eigens dafür vorgesehenen Fahrradständern ab.
    Schüler, die mit dem Auto zur Schule kommen, parken auf dem neuen Parkplatz.
  4. Die Kleidung der Schüler darf weder aufreizend noch rassistisch, weder Gewalt verherrlichend, militaristisch noch beleidigend sein. Die Eltern tragen dafür Sorge, dass ihre Kinder in angemessener Kleidung zur Schule kommen.
  5. Jacken und Mäntel hängen während des Unterrichts außerhalb der Klassenräume an den Kleiderhaken. Geld und "Wertgegenstände" sind in den Unterrichtsraum mitzunehmen.
    Für Diebstähle übernimmt die Schule keine Haftung.
  6. Schüler gehen einzeln wegen Mitteilungen, Nachfragen und Besorgungen ins Sekretariat. Der Lehrerflur bleibt grundsätzlich den Lehrern vorbehalten. Schüler, die aus dringenden Gründen einen Lehrer sprechen möchten, warten vor der Glastür vor dem Lehrerzimmer.
  7. Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, lassen ihre Kinder in den dafür vorgesehenen Parkbuchten des neuen Parkplatzes aussteigen.

II. Verhalten vor und nach dem Unterricht
  1. Schüler, die Sportunterricht haben, begeben sich nach dem Ende der großen Pause unverzüglich zur Sporthalle.
  2. Wechselt eine Klasse in einer kleinen Pause in einen Fachraum, so sind die Schultaschen mitzunehmen. Der Klassenraum ist abzuschließen.
  3. Sofern sie nicht mit auf den Schulhof genommen werden, verbleiben die Schultaschen in den ersten beiden großen Pausen dort, wo der Unterricht zuletzt stattgefunden hat (entweder im Klassenraum oder vor dem jeweiligen Fachraum). Am Ende dieser Pausen werden sie nach dem ersten Gong dort abgeholt. Kehren Schüler vom Sportunterricht zurück, können sie ihre Schul- und Sporttaschen in der unteren Wappenhalle ablegen.
  4. Fachräume dürfen nur unter Aufsicht des jeweiligen Fachlehrers betreten werden. Am Ende der jeweiligen Unterrichtseinheit müssen sie abgeschlossen sein.

  5. Die letzten Nutzer einer Klasse stellen die Stühle hoch, schließen die Fenster und schalten das Licht aus.
  6. Schüler der Sek I, die nach Unterrichtsschluss in der Schule auf ihren Zug, Bus oder auf eine später beginnende Arbeitsgemeinschaft warten wollen, halten sich in den dafür eigens ausgewiesenen Aufenthaltsräumen auf.
    Schüler der Oberstufe halten sich in den Freistunden, in denen sie das Schulgelände nicht verlassen, auf dem Oberstufenhof oder in ihren Aufenthaltsräumen auf.
  7. Nach Unterrichtsschluss sind die Klassenbücher und der Klassenschlüssel auf dem Regal vor dem Sekretariat abzulegen.
  8. Alle Räume sind vom jeweiligen Fachlehrer nach Ende der Unterrichtseinheit abzuschließen.
    Die mit der Verantwortung für den Schlüssel betrauten Schüler schließen nach dem ersten Klingeln den Klassenraum für ihre Klasse auf.
  9. Vor Unterrichtsbeginn, in den großen Pausen und nach Unterrichtsschluss ist es notwendig, dass sich alle Kollegen anhand des ausliegenden Vertretungsbuches über etwaige Stundenplanänderungen informieren und ihre Kenntnisnahme schriftlich bestätigen.
    Die Klassensprecher der Sek I schauen ebenfalls vor Unterrichtsbeginn und in den großen Pausen ins Vertretungsbuch und informieren ihre Klasse über den Vertretungsplan, Schüler der Oberstufe müssen sich einzeln informieren.
  10. Zu Unterrichtsbeginn halten die Schüler die für die kommende Unterrichtsstunde benötigten Unterrichtsmaterialien auf dem Tisch bereit.
III. Verhalten während des Unterrichts
  1. Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn eine Klasse oder ein Kurs noch ohne Lehrer sein, so meldet dies der Klassen- bzw. Kurssprecher im Sekretariat.
  2. Der Raumplan soll eingehalten werden; ein Wechsel ist im Sekretariat anzugeben.
  3. Benutzerordnungen und Sicherheitsbestimmungen sind beim Unterricht in den Fachräumen zu beachten.
  4. Essen, Trinken und Kaugummikauen sowie das Tragen von Kopfbedeckungen sind verboten.
IV. Verhalten während der großen Pausen
  1. Die Schüler der Sekundarstufe I begeben sich unverzüglich auf den Schulhof. Bei Regenwetter, Schneefall oder anderen schlechten Wetterverhältnissen dürfen sie sich in den Pausenhallen (untere Wappenhalle, Mosaikhalle, überdachter Bereich des Schulhofs) aufhalten.
  2. Der Fachlehrer verlässt als letzter den Klassenraum und schließt diesen ab. Der Klassenbuchführer darf im Klassenbuch die notwendigen Eintragungen vornehmen und kann dazu das Klassenbuch mitnehmen.
  3. Alle Schüler dürfen zu den angegebenen Öffnungszeiten die Schülerbücherei aufsuchen.
  4. Die Schüler der Sekundarstufe II halten sich in den für sie vorgesehenen Aufenthaltsbereichen auf.
  5. Das Internetcafé und die Cafeteria sind keine Aufenthaltsräume. Der Besuch der Cafeteria ist nur gestattet zum Verzehr einer dort gekauften Mahlzeit. Schüler der Sekundarstufe I dürfen sich vor der Mittagspause nur zum Kauf einer Ware in der Cafeteria aufhalten.
  6. In Frei- oder Randstunden dürfen sich die Schüler beider Sekundarstufen nur in den dafür jeweils vorgesehenen Aufenthaltsräumen aufhalten.
V. Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen und Entlassung aus dem Unterricht
  1. Entlassungen aus dem Unterricht sind nur durch den Lehrer in der laufenden oder der folgenden Stunde möglich. Sie werden ins Klassenbuch bzw. ins Testatheft eingetragen.
  2. Schüler, die sich unwohl fühlen, melden sich im Sekretariat und werden dort von Frau Rüsing betreut. Falls notwendig, verständigt die Sekretärin die Eltern und bittet um Abholung der Schüler. Der Klassenlehrer erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid.
  3. Jedes Fehlen muss schriftlich (oder telefonisch) durch die berechtigten Personen entschuldigt werden. Der Zeitraum des Fehlens ist genau anzugeben. Entschuldigungen für Schüler der Sek I müssen dem Klassenlehrer vorgelegt werden. Bei voraussichtlich längerem Fehlen muss das Schulsekretariat innerhalb von zwei Tagen informiert werden. Bei Unterrichtsversäumnissen kurz vor Ferienbeginn bzw. nach Ferienende gelten besondere Regelungen.
  4. Für Schüler der Sek II gilt bei Fehlen an Klausurtagen Attestpflicht.
VI. Unterrichtszeiten
1.Std.:07.45 - 08.30
2.Std.:08.30 - 09.15
1. gr. Pause:1. große Pause 9.15 - 9.35
3.Std.:09.35 - 10.20
4.Std.:10.20 - 11.05
2. gr. Pause:2. große Pause 11.05 -11.20
5.Std.:11.20 - 12.05
6.Std.:12.10 - 12.55
MittagspauseMittagspause 12.55 -13.45
7.Std.:13.45 - 14.30
8.Std.:14.30 - 15.15
4. gr. Pause:4. Pause 15.15 -15.25
9.Std.:15.25 - 16.10
10.Std.:16.10 - 16.55