Stundentafel für die Sekundarstufe I - Gymnasium

(gültig ab 1. August 2015)

Anlage zum RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 13. Mai 2015

Klasse

Lernbereich / Fach

5 und 6

7 bis 9

Gesamt S I

 

Deutsch

8

11

19

 

Gesellschaftslehre 1)

Geschichte, Erdkunde, Politik

6

12

18

 

Mathematik

8

11

19

 

Naturwissenschaften 2)

Biologie, Chemie, Physik

6

14

20

 

Englisch 3)

8 (4)

10 (10)

18 (14)

 

Zweite Fremdsprache 3)

4 (8)

10 (10)

14 (18)

 

Künstl./musischer Bereich 4)

Kunst, Musik

8

6

14

 

Religionslehre 5)

4

6

10

 

Sport

6 - 8

7 - 9

15

 

Wahlpflichtunterricht 6)

0

4 - 6

4 - 6

 

 

 

Kernstunden

58 - 60

91 - 95

151 - 153

 

Ergänzungsstunden 7,8)

   

10 - 12

 

Wochenstundenrahmen 8)

Klasse 5: 30 - 32

Klasse 6: 30 - 32

Klasse 7: 30 - 32
Klasse 8: 32 - 34
Klasse 9: 32 - 34

 

Gesamtwochenstunden 8)

158 - 163

 

               

zusätzlich: Bis zu 5 Wochenstunden Muttersprachlicher Unterricht

Anmerkungen:

  1. Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet. Hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.
  2. Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet. Hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt ab Klasse 7.
  3. Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern.
  4. Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet.
  5. Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt Paragraph 3 Absatz 5.
  6. Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Hierfür gilt Paragraph  17 Abs. 3. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 und 9 mit jeweils mindestens drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote jeweils mit mindestens zwei Wochenstunden.
  7. Für die Ergänzungsstunden gilt Paragraph 17 Abs. 4.
  8. Fünf Ergänzungsstunden sind nicht verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler

In Stift Keppel sind die Ergänzungsstunden im laufenden Schuljahr folgendermaßen verteilt

  • zwei Stunden im Kreativprojekt und eine zusätzliche Klassenlehrerstunde im ersten Halbjahr der Jg. 5,
  • zwei Stunden im Kreativprojekt und eine Stunde Lernzeit in differenzierten Fördergruppen im zweiten Halbjahr der Jg. 5,
  • eine zusätzliche Stunde Lese- und Rechtschreibförderung in Jg. 6,1,
  • eine zusätzliche Stunde Sport in Jg. 7,
  • eine Stunde Lernzeit Englisch in Jg. 8 "Conversation Club",
  • eine Stunde "Lernstudio" in Jg. 8,
  • eine Stunde Lernzeit Mathematik in Jg. 9 und
  • Förderunterricht in einzelnen Modulen bei Bedarf.

H. Schlüter