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ENTRECHTUNG

Im Zuge des NS-Regimes mussten deutsche Juden eine drastische Entrechtung in Kauf nehmen, welche zum einen aus einer legalisierten Enteignung jeglichen Vermögens und zum anderen aus einer starken rechtlichen Einschränkung, bestand. Im Zuge der sogenannten Arisierung  wurden Juden gesetzlich aus dem Wirtschaftlichen Leben ausgegrenzt. Schon im April 1933 sorgte das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ mit seinem Arierparagraphen dafür, dass Juden aus dem öffentlichen Dienst entlassen oder frühzeitig pensioniert wurden.

Weitere Maßnahmen zur Entrechtung der jüdischen Bevölkerung folgten. Die Zulassung als Rechtsanwalt konnte verweigert, Staatsbürgerschaften entzogen, die Mitgliedschaft in Steuerausschüssen der Finanzämter beendet und die Aufnahme an Schule und Universitäten verweigert werden.

Die 1935 verabschiedeten Nürnberger Gesetze verbanden dann endgültig den Besitz von politischen Rechten mit einer arischen Abstammung. Juden wurden zu Menschen minderen Rechts. Die Zugehörigkeit zur Jüdischen Rasse wurde anhand der Konfession der Großeltern bestimmt, somit galten viele als Jude obwohl sie sich nie als solche definiert hatten.

Ein weiterer Schritt zur Entrechtung der Juden bildete die Enteignung. Zum einen wurden Vermögen von Emigranten sofort beschlagnahmt und zum anderen wurden Juden aktiv enteignet. Dies geschah meist durch Zwangsverkauf, bei dem die Preise weit unter dem Wert lagen. Auch jüdische Besitzer kleiner und mittelständiger Firmen fielen diesem Vorgang zum Opfer. Jüdische Eigentümer großindustrieller Unternehmen und Kreditinstitute blieben aufgrund ihrer Bedeutung für die Wirtschaft und den Abbau der Arbeitslosigkeit vom NS-Regime nur in der ersten Zeit verschont, bald begann man auch hier mit der Enteignung. Bis 1938 wurden etwa 60 Prozent aller jüdischen klein- und mittelständischen Unternehmen wie Warenhäuser, Arzt- und Anwaltspraxen, Werkstätten und Geschäfte enteignet.

Ab Januar 1939 wurden sämtliche Betriebe jüdischer Eigentümer zwangsweise geschlossen und Juden die Ausübung praktisch aller Berufe verboten.

Die drastische Entrechtung und das Leid, das oftmals damit einherging führten zu einer starken Auswanderungswelle, welche anfangs durchaus erwünscht war.