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VERFOLGUNG

Um Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung gewährleisten zu können mussten zunächst alle Juden systematisch erfasst werden. Nachdem die Definition eines Juden nach Beschluss der Nürnberger Gesetze 1935 endgültig feststand, wurden Judenkarteien angelegt.

Reisepässe verloren ihre Gültigkeit und wurden nach Vorlagen bei den zuständigen Ämtern mit einem roten „J“ versehen. Reisepässe für das Ausland erlangten nach behördlicher Genehmigung dadurch wieder Gültigkeit, für das Inland wurden sie durch die Kennkarten ersetzt.

Die reichsweite Erfassung und Registrierung der jüdischen Bevölkerung war auch Ziel der Volkszählung vom 17. Mai 1939, in der auch Fragen nach der Abstammung (der »rassenmäßigen Zugehörigkeit«) beantwortet werden mussten. Ab dem ersten September 1941 mussten dann alle Juden im Deutschen Reich und in den besetzten Gebieten den sogenannten Judenstern als Erkennungsmerkmal tragen. Neben dieser öffentlichen Demütigung wurde die jüdische Bevölkerung zudem massiv enteignet. Firmen, Wertgegenstände, Immobilien und Aktien wurden konfisziert oder ihnen zu niedrigsten Preisen, zwangsweise abgekauft.

Diese systematische Verfolgung gipfelte schließlich darin, dass nach einem Attentat auf einen Deutschen Diplomaten in Paris, ausgeübt von einen 17 jährigen Juden, Goebbels zur sogenannten Reichspogromnachtaufrief, bei der SS- und SA Männer in ganz Deutschland jüdische Geschäfte zerstörten, Wohnungen demolierten, Juden misshandelten und Synagogen anzündeten.

Daraufhin wurden mehr als 30000 männliche Juden in Konzentrationslager verschleppt, wo sie in „Schutzhaft“ genommen wurden und schwerste Zwangsarbeit leisten mussten. Weiterhin musste die jüdische Bevölkerung für die in der Pogromnacht entstandenen Schäden selbst aufkommen und wurde zu einer "Sühneleistung" von zunächst 1 Milliarde Reichsmark verpflichtet.